Kündigung - Definition. Was ist Kündigung
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  • Etymologie

Was (wer) ist Kündigung - definition


Kündigung         
Kündigung (; , ) ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsrecht, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.
Betriebsbedingte Kündigung         
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis deshalb kündigt, weil er den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Erfordernisse in dem Betrieb nicht weiterbeschäftigen kann. Die Ursache des Kündigungsgrundes liegt damit im Bereich des Arbeitgebers.
Kündigung (Deutschland)         
Die Kündigung ist im deutschen Recht der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsrecht, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.
Beispiele aus Textkorpus für Kündigung
1. Verweigerern droht der Konzern mit der Kündigung.
2. Gebauer beklagte sich über seine fristlose Kündigung.
3. Bei Beitragsanhebungen ist eine fristlose Kündigung möglich.
4. Die Rückkaufwerte bei vorzeitiger Kündigung müssten kundenfreundlicher berechnet werden.
5. Eine Kündigung aus wichtigem Grund sei also möglich.